Pflicht, aber kein Problem – mit uns an Ihrer Seite.
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, kommt um den Energieausweis nicht herum. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und liefert Käufern sowie Mietern wichtige Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes. Doch keine Sorge: Wir kümmern uns darum – unkompliziert, rechtssicher und persönlich.
Bei ERNST & KOLLEGEN Real Estate übernehmen wir für unsere Kunden auf Wunsch die komplette Organisation rund um den Energieausweis. Sie müssen sich um nichts kümmern – und können sicher sein, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind.
Warum ist ein Energieausweis wichtig?
- Er ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf oder Vermietung
- Er zeigt die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie – vergleichbar mit dem Label auf Haushaltsgeräten
- Er gibt Käufern und Mietern eine Orientierung zu Heizkosten und Modernisierungsbedarf
- Er schafft Transparenz und Vertrauen in die Immobilie
Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – wir prüfen, welcher Ausweis für Ihr Objekt erforderlich ist und beauftragen bei Bedarf einen zertifizierten Energieberater aus unserem Netzwerk.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.
Unser Service für Sie:
- Persönliche Beratung, welcher Ausweis für Ihre Immobilie notwendig ist
- Schnelle, rechtssichere Ausstellung über geprüfte Fachpartner
- Vollständige Einbindung in die Vermarktung Ihrer Immobilie
- Keine versteckten Kosten – transparente Kommunikation von Anfang an
- Rundum-Sorglos-Paket: Sie lehnen sich zurück, wir kümmern uns
Energieausweis anfordern oder Fragen klären?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie ehrlich und kompetent.
Ob für den Verkauf, die Vermietung oder zur Vorbereitung auf den Immobilienmarkt: Wir sorgen dafür, dass Sie bestens aufgestellt sind – mit einem vollständigen, professionellen Energieausweis.